Anzeige eines Mieterwechsels
Bitte erst lesen, dann ausfüllen!
Mit diesem Formular können Sie uns ohne viel Papierkram einen Mieterwechsel mit den Zählerständen melden. Als Objektadresse tragen Sie die Adresse des betroffenen Objektes ein und nicht Ihre Wohnadresse, falls abweichend. Die Zählerstände brauchen nur dann eingetragen werden, wenn die Zähler vom Abrechnungsdienst nicht vollelektronisch erfasst werden. Ob dies bei diesem Objekt so ist erfahren Sie von uns oder dem beauftragten Abrechnungsdienst (Data Concept, Techem, ISTA, Kalorimeta, etc.). Beim neuen Mieter müssen die Zählerstände nur dann erfasst werden, wenn zwischen Auszug des alten Mieters und Einzug des neuen Mieters ein Leerstand war, andernfalls sind die Zählerstände ja gleich. In den allermeisten Fällen rechnet der Mieter seinen Strom selbst mit einem Versorger ab und die Zähler müssen uns nicht gemeldet werden. Für die wenigen Fälle wo die Stromkosten über Sie als Vermieter laufen haben wir auch Felder für den Stromzähler angelegt. Im Textfeld können Sie uns noch eine Mitteilung zukommen lassen oder weitere Zähler melden falls nicht ausreichend Felder hierfür vorhanden sind.